Falls dies Ihre erste Wohnungsübergabe ist, dann sind Sie vielleicht ein bisschen ratlos und auch ein klein wenig aufgeregt.
Aber seien Sie gewiss - das geht den meisten Ihrer "Leidensgenossen" gerade ganz genauso.
Schliesslich geht es in den meisten Fällen ja auch um viel Geld in Form eines Mietzinsdepots, welches Sie höchstwahrscheinlich vor Ihrem Einzug hinterlegen mussten.
Machen Sie sich am besten zuerst einen Plan und versuchen Sie nicht alles hinauszuschieben.Kein Umzug läuft völlig stressfrei, aber je besser Sie sich vorbereiten um so entspannter werden Sie sein.
Ihr Plan sollte zuerst ganz grob aus den folgenden 7 Punkten bestehen:
1. Der Termin
Suchen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und schauen Sie nach, ob und was dort vereinbart wurde.Grundsätzlich muss der Mieter die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer zu den üblichen Geschäftszeiten abgeben.Häufig ist es aber auch erst der auf das Mietende folgende Tag, also der 1. des Folgemonats, der vertraglich abgemacht wurde.Rufen Sie Ihren Vermieter/Ihre Hausverwaltung frühzeitig an um sich bezüglich der Wohnungsübergabe abzusprechen.
2. Die Zügelfirma
Sie sind Minimalist und ihr ganzer Hausrat passt in 2 Zügelkartons? - Herzlichen Glückwunsch! Dann können Sie diesen Punkt schon mal abhaken - für alle anderen gilt: Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer geeigneten Zügelfirma um, denn auch hier gilt: Wer zuerst kommt, der ergattert die besten Termine! Am Besten holen Sie sich gleich mehrere Offerten ein und vergleichen Sie sie in Ruhe.Und versuchen Sie unbedingt zwischen dem Umzugs,- und dem Reinigungstermin etwas Luft zu lassen, damit sich beide Teams nicht in die Quere kommen und jeder seiner Arbeit nachgehen kann!
3. Die Endreinigung
Der Mieter hat die Wohnung und dazugehörige Nebenräume gründlich zu reinigen.Hört sich erstmal gar nicht so schlimm an, oder? Was alles dazugehört, und worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen HIER zusammengestellt. Falls Sie ein professionelles Reinigungsinstitut beauftragen möchten, so gilt auch hier rechtzeitig Offerten einholen!
4. Bohrlöcher und Klebereste
Dübel- und Nagellöcher in normalem Rahmen gelten als "normale Abnutzung" und sind vom Vermieter hinzunehmen! Gehen Sie am besten gleich mal durch Ihre Wohnung und überlegen,ob das wohl noch so durchgehen wird.
Falls bei Ihnen Zweifel bestehen - ab in den Baumarkt und mit einer Tube Spachtelmasse, zB. Moltofill fröhlich ans Werk.Und bitte auch alte Klebereste entfernen, Ihre Hausverwaltung bemerkt so etwas nämlich sofort!
5. Die Schlüssel
Zu einer ordnungsgemässen Wohnungsübergabe gehört auch die vollzählige Rückgabe der Schlüssel.Schauen Sie zuerst im Mietvertrag nach, dort sollte stehen wie viele Schlüssel Ihnen beim Einzug ausgehändigt wurden.Es kommt leider sehr oft vor dass bei der Übergabe nicht alle Schlüssel vorhanden sind, und dieser Fauxpas wird Ihnen dann umgehend von Ihrer hinterlegten Kaution abgezogen.
Sie sind übrigens auch dazu verpflichtet sämtliche nachgemachte Schlüssel auszuhändigen!
6. Das Wohnungsabnahmeprotokoll
Ihre Wohnungsgesellschaft wird es sowieso dabei haben, aber auch bei privaten Vermietern sollten Sie darauf achten hinterher etwas schriftliches in der Hand zu haben - das dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.
Ihr Vermieter wird die Wohnung bei deren Abgabe prüfen, und sämtliche Mängel, die Sie verursacht haben sofort rügen. Am Ende wird er Sie auffordern das Wohnungsabnahmeprotokoll zu unterzeichnen.Also lesen Sie sich genau durch, was dort alles festgehalten wurde, sobald Sie unterschrieben haben gelten die Mängel nämlich als vom Mieter anerkannt und Sie müssen dafür aufkommen!
Falls Sie mit der Beurteilung der Mängel durch Ihren Vermieter/Ihre Hausverwaltung nicht einverstanden sind, so achten Sie darauf dass die strittigen Punkte im Protokoll niedergeschrieben werden. Der Vermieter sollte dann vom Mieter nicht anerkannte Positionen per eingeschriebenen Brief rügen.Falls von vorneherein schon abzusehen ist, dass es bei der Wohnungsabnahme zu Streitereien kommen wird, z.B. weil Sie schon im Vorfeld mit Ihrem Vermieter "auf Kriegsfuss" stehen, dann gehen Sie keinesfalls alleine zur Abnahme, genau wie Ihr Vermieter haben auch Sie das Recht einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen.
Achtung, bitte nicht verwechseln mit dem "Mieterschutz Schweiz" Lesen Sie hierzu bitte auch den folgenden Artikel
7. Die Mietkaution
Haben Sie die Wohnung ohne grobe Mängel an den Vermieter zurückgegeben, dann überweist er Ihnen die Mietkaution zurück auf das von Ihnen genannte Bankkonto. Falls Sie Schäden hinterlassen haben, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, so werden Ihnen die Kosten von Ihrem Mietzinsdepot abgezogen, gleiches gilt falls Sie die Wohnung nicht ordentlich gereinigt zurückgeben, Ihr Vermieter hat in diesem Fall das Recht ein Reinigungsinstitut seiner Wahl zu beauftragen und Ihnen sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen!